Erhöhung der Ersatzleistung für nicht-geleistete Gemeinschaftsstunden, Pachterhöhung ab dem Jahr 2025 und günstiger Strom ab September 2024
Da die Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit auch in diesem Jahr nicht weiter zugenommen hat, hat der Vorstand beschlossen, die Ersatzleistung für nicht-geleistete Gemeinschaftsstunden im Jahr 2025 von 30 € auf 40 € zu erhöhen. Sollte die Beteiligung auch im Jahr 2025 nicht besser sein, weisen wir daraufhin, dass die Ersatzleistung auf bis zu 60 € erhöht werden kann.
Der Gartenvorstand will durch diese Maßnahme nicht mehr Geld einnehmen. Ziel ist vielmehr, dass die Bereitschaft für die Gemeinschaftsarbeit signifikant besser wird.
Wir brauchen eure Arbeit – nicht euer Geld!
Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, dass vor dem 1. Juni 12 Gemeinschaftsstunden erbracht werden müssen. Sonst wird die Ersatzleistung dafür in Rechnung gestellt. Gemeinschaftsstunden, die vor dem 1. Juni nicht erbracht wurden, können nicht in der 2. Jahreshälfte nachgearbeitet werden, da die meiste Gartenarbeit im ersten Halbjahr anfällt.
Gemäß unserer Satzung § 5, Absatz 6 haben sich Mitglieder an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Ferner können Mitglieder, die Gemeinschaftsarbeiten verweigern bzw. zwei Jahre in Folge die ihnen zugewiesenen Arbeiten nicht bzw. nicht vollständig erledigen, aus dem Verein ausgeschlossen und die Gartenzuweisung kann entzogen werden.
Die regulären Gemeinschaftsarbeiten für 2025 werden wie immer von Anfang Februar bis Ende September angeboten. Die genauen Termine werden Anfang Dezember 2024 bekannt gegeben.
Ab 2025 gibt es weitere Neuerungen:
- Da die Beteiligung bei den Samstagterminen im Jahr 2024 extrem zwischen 3 und 41 schwankte, muss jeder, der am Samstagtermin teilnehmen möchte, sich mindestens 3 Tage vorher anmelden (Nachricht unter 0177 1677991 oder vorstand@schrebergarten06.de). Nur so kann der Vorstand die Gemeinschaftsarbeit gut planen.
Sollte die Beteiligung an einem Termin sehr hoch sein, kann nur ein Mitglied pro Parzelle an dem Samstagtermin teilnehmen, da die Versorgung der Gartenanlagen während der gesamten Saison gewährleistet sein muss. - Die jährliche Pacht wird ab 2025 auf 0,44 € pro Quadratmeter erhöht.
- Der Strom kostet ab 1. September 2024 nur noch 0,32 € pro kWh. Da der Stromverbrauch zuvor 0,82 € pro kWh kostete und die Abrechnung sonst sehr aufwändig wäre, wird der Verbrauch nur bis Ende August 2024 in der Jahresrechnung 2025 abgerechnet. Der Rest erfolgt in der Jahresrechnung 2026.