Freie Gärten und Gartenübernahme
Unsere Gartenanlage ist seit über acht Jahren komplett vergeben – frei werdende Gärten gehen direkt an Interessenten auf der Warteliste. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich einfach beim Vorstand. Wir setzen Sie gerne auf die Liste!

Wie kann ich einen Garten erhalten?
Auch wenn wir als Gartenverein weiterhin Familien mit minderjährigen Kindern bevorzugen, haben inzwischen auch kinderlose Interessentinnen und Interessenten wieder gute Chancen, einen Garten bei uns zu bekommen.
In den letzten Jahren wurden jährlich zwischen 1 und 17 Gärten neu verpachtet – meist aufgrund von Alter, Krankheit oder Umzug der bisherigen Pächterinnen und Pächter. Diese nebenstehende Übersicht vermitteln Ihnen einen guten Eindruck davon, wie sich unser Verein entwickelt – und wie Ihre Chancen stehen, Mitglied bei uns zu werden.
Im Folgenden erfahren Sie, wie eine Kündigung und die anschließende Gartenübernahme ablaufen – und mit welchen Kosten Sie dabei rechnen sollten.
Vereinsentwicklung und Mitgliedschaft
- 2023: 17 neue Gartenfreunde
- 2022: 1 neue Gartenfreundin
- 2021: 10 neue Gartenfreunde
- 2020: 9 neue Gartenfreunde
- 2019: 6 neue Gartenfreunde
- 2018: 11 neue Gartenfreunde
Ab auf die Warteliste!
Sie möchten auf die Warteliste gesetzt werden? Sehr gerne! Tragen Sie sich einfach ein, und wir informieren Sie, sobald ein Platz frei wird.
Was kostet ein Schrebergarten bei uns?
Ein Schrebergarten wird vom Gartenmitglied gepachtet. Dazu muss der neue Pächter zunächst dem Vorpächter eine angemessene Entschädigung für die Laube sowie die Bäume, Sträucher und Blumen des Gartens entrichten. Dieser Betrag wird von einem neutralen Wertermittler des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine festgelegt.
Einmalige Kosten bei Gartenübernahme
Die Kosten für die Laube
Dabei spielt das Alter der Laube eine Rolle. Als Richtlinie gilt: Eine neue Laube ist ungefähr 5.000 € wert. Pro Jahr verliert die Laube einen Wert von 2 % des Neuwertes. Ist also eine Laube 25 Jahre alt, werden 50 % vom Neuwert abgezogen, sodass die Laube dann noch einen Wert von 2.500 € hat. Die neuesten Lauben in unserer Gartenanlage sind Mitte der 80-iger Jahre gebaut worden, sind somit ungefähr 30 Jahre alt und kosten ca. 2.000 €. Ältere Laube kosten weinger.
Einmalige Gebühren
Neue Pächter bezahlen einmalig 30 € Aufnahmegebühr und 100 € als Anteil für unser Vereinsheim.
Die Kosten für Pflanzen
Der Wertermittler zählt alle Bäume, Sträucher und Blumen zusammen. Für jede Pflanze gibt es einen festgelegten Höchstbetrag.
Die Gesamtkosten für einen "gebrauchten" Garten liegen in unserer Anlage meistens zwischen 1.500 und 3.500 €. Es ist aber auch schon mal vorgekommen, dass für eine sehr alte Laube mit wenigen Pflanzen nur knapp über 500 € gezahlt werden musste.
Jährliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr für den Pächter 30 € und für Angehörige (Ehepartner, Partner usw.) 12 €. Zusätzlich wird eine Umlage für Kinderfeste von 1,55 € pro Mitglied erhoben. Hinzu kommen Beiträge für den Stadt- und Landesverband von derzeit 19 € und 21,50 € (pro Mitglied bzw.
2 € für den Partner).
Die Pacht beträgt ab 2025: 0,44 €) pro Jahr und Quadratmeter. Bei einem 400 m² großen Garten entspricht das 120 € (ab 2025: 176 €). Dazu kommen noch eine Umlage für Pacht und Wasserleitung von 7,95 €.
Sowohl Wasser (seit Oktober 2021) als auch Strom (seit Januar 2023) ist extrem teuer geworden. Für Strom müssen derzeit 0,81 € (ab 2025: nur noch 0,32 €) pro kWh und für Wasser 1,26 € pro m³ entrichtet werden. Dazu kommen noch Grundgebühren und Umlagen für allgemeinen Strom- und Wasserverbrauch bzw. -schwund. Als Richtlinie können Sie, je nach Verbrauch, mit jährlich 100 bis 200 € für Strom und Wasser rechnen. Dazu kommen noch eine Umlage für Gemeinstrom bzw. Gemeinwasser und Strom- und Wasserverluste in Höhe von ca. 25 bis 30 € pro Garten. Für eine geeichte Wasseruhr samt Einbau und Wartung berechnet der Verein jährlich 8,00 €.
Die Versicherung für die Laube und das Inventar kostet mindestens 65 € pro Jahr. Die Versicherungssummen betragen dabei für die Laube 25.000 € und für das Inventar 2.000 €.
Eine Höherversicherung um je 1.000 € für die Laube kostet 2,00 € und für das Inventar 8,00 € mehr. Empfehlenswert sind Versicherungssummen in Höhe von 30.000 € für die Laube und mindestens 4.000 € für das Inventar. Diese Versicherungssummen würden 96 € Beitrag pro Jahr kosten.
Die jährlichen Kosten summieren sich meistens auf 360 bis 600 € pro Jahr bzw. 30 bis 50 € pro Monat.
Dann kommen natürlich noch die Kosten für die Bewirtschaftung des Gartens dazu. Dies lässt sich aber nicht beziffern, da die Kosten höchst unterschiedlich sind. Hierbei gilt: In unserer Gemeinschaft ist es üblich zu teilen. Sie brauchen also häufig keine Stauden zu kaufen, weil vielen Gärtner die Pflanzen zu groß geworden sind und ein Teil abgestochen werden muss. Diese Pflanzenteile können Sie dann in Ihren Garten einpflanzen.
Vermeidbare Kosten
In unserem Verein müssen Gartenpächter 22 Gemeinschaftsstunden pro Jahr leisten. Diese Arbeiten werden von April bis September ca. alle 3 Wochen an einem Samstagvormittag und unregelmäßig im Winterhalbjahr angeboten. Außerdem werden regelmäßig Arbeiten, die plötzlich dringend sind oder bei den letzten Gemeinschaftsterminen nicht erledigt werden konnten, im Internet angeboten.
Seit einigen Jahren bieten wir erfolgreich die Möglichkeit an, dass Gartenfreunde ein kleines Stück der Gemeinschaftsbeete "in Dauerpflege" anstelle der samstägigen Gemeinschaftsstunden übernehmen. Knapp die Hälfte aller Mitglieder macht von diesem zusätzlichen Angebot Gebrauch.
Wer die 22 Gemeinschaftsstunden nicht leisten will, muss teuer dafür zahlen; nämlich 40 € für jede nicht geleistete Stunde.
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Kündigung und Gartenübernahme
Kündigung
Wenn ein Gartenpächter seinen Garten aufgeben möchte, muss er die Zuweisung und ggf. die Mitgliedschaft im Gartenverein formlos aber schriftlich kündigen. Die Kündigung erfolgt spätestens am dritten Werktag des zweiten Halbjahres zum Ende des Pachtjahres. Erfolgt die Kündigung beispielsweise vor dem 4. Werktag im Juli 2025, so gilt die Kündigung zum 31.12.2025; erfolgt sie dagegen erst nach dem 3. Werktag im Juli 2025, so gilt die Kündigung erst zum 31.12.2026.
Wertermittlung
Liegt die Kündigung dem Verein vor, so bestellt der Vorstand die Wertermittlung beim Stadtverband Dortmunder Gartenvereine. Die Wertermittlung wird in der Regel innerhalb einer Woche vorgenommen; dabei sollte der Pächter möglichst anwesend sein. Die schriftliche Wertermittlung wird dem Vorsitzenden des Vereins meistens innerhalb von 2 Wochen in 3-facher Ausfertigung zugestellt. Eine Ausfertigung erhält der bisherige Pächter, eine der zukünftige Pächter und eine verbleibt beim Verein für die Gartenakte.
Wenn bei der Wertermittlung Mängel festgestellt wurden (z. B. Koniferen (Friedhofsgewächse), alte, kranke oder zu große Bäume und Sträucher, Wildlinge, Gerätehaus), muss in der Regel der bisherige Pächter die Mängel vor der Gartenübergabe beseitigen. In Ausnahmefällen (z. B. Tod, Krankheit oder hohes Alters des Pächters) erfolgt die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Pächters durch den Verein oder den neuen Pächter.
Die Kosten für die Wertermittlung in Höhe von derzeit 105 € muss der bisherige Pächter nach Erhalt der Rechnung an den Verein bezahlen.
Neuer Pächter
Der Vorstand (und nicht der bisherige Pächter) bestimmt, wer neuer Pächter eines Gartens wird. Ein freier Garten wird zunächst Interessenten von der Warteliste angeboten. Möchte niemand von der Warteliste den Garten übernehmen, kann der bisherige Pächter den Garten inserieren (zum Beispiel bei ebay Kleinanzeigen). Ist ein Interessent gefunden, so muss dieser Kontakt mit dem Vorsitzenden aufnehmen und einen Aufnahmeantrag ausfüllen, unterschreiben und abgeben. Wenn der Vorstand den neuen Pächter aufnimmt, kann die Gartenübergabe erfolgen.
Sonderregelung:
Wenn der Garten innerhalb der Familie übergeben werden soll, bestimmt der bisherige Pächter den Nachfolger. Handelt es sich dabei um ein Kind des Pächters, so kann die Gartenübergabe auch ohne Wertermittlung erfolgen. In allen anderen Fällen ist eine vorherige Wertermittlung zwingend notwendig.
Gartenübergabe
Vor der Gartenübergabe sollten der Vorpächter und der Nachpächter sich auf einen Preis einigen. Basis ist dabei das Ergebnis der Wertermittlung. Dieser Betrag kann niedriger, aber nicht höher sein. Außerdem sollten beide Parteien sich über alles einigen, was nicht Bestandteil der Wertermittlung ist, z. B. Übernahme des Inventars und von Gartengeräten. Kommt es dabei zu keiner Einigung, so muss der Vorpächter alles auf seine Kosten entfernen bzw. entsorgen.
Zur Gartenübergabe wird ein gemeinsamer Termin von Vorpächter, Nachpächter und Vorstand vereinbart. Dabei werden gemeinsam die Strom- und Wasserzähler abgelesen. Der Kassierer erstellt daraufhin die Verträge und Rechnungen.
Die endgültige Gartenzuweisung an den neuen Pächter erfolgt erst 6 Monate nach der Gartenübergabe, da in der Zwischenzeit der Bezirksvertreter des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine die Beseitigung der festgestellten Mängel kontrolliert.
Finanzielles
Die Rechnung muss der Nachpächter an den Verein (nicht an den Vorpächter!) überweisen. Sobald das Geld dort eingegangen ist, überweist der Kassierer das Geld aufgrund der Endabrechnung an den Vorpächter.
Kaution:
Bei der Rechnung des Vorpächters wird zunächst 10 % der Wertermittlung (mindestens aber 300 €) als Kaution für versteckte Mängel einbehalten. Sollte der Nachpächter innerhalb von 6 Monaten keine versteckten Mängel dem Vorstand melden, wird die Kaution an den Vorpächter ausgezahlt.
Was passiert, wenn kein Nachpächter gefunden wird?
Wenn der Pächter den Garten gekündigt hat, aber kein geeigneter Nachpächter gefunden werden konnte, muss der Pächter seinen Pflichten weiterhin nachkommen. Dazu zählen bis zum Kündigungstermin die Ableistung von Gemeinschaftsstunden und bis zur Gartenübergabe die Pflege des Gartens und des Vorbeetes. Auch muss der Pächter die Pacht einschl. Nebenkosten weiterhin entrichten.
ann der Garten 6 Monate nach dem Kündigungstermin keinem Nachfolger übergeben werden, kann der Betrag der Wertermittlung zunächst auf bis zu 70 % verringert werden. Findet sich auch dann immer noch kein Nachfolger, kann der Garten unter Umständen entschädigungslos an den Verein zurückfallen.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten - nicht gerade verständlicher, aber ausführlicher - so lesen Sie die §§ 4, 16, 19 bis 21 der Satzung.