Informationen für Mitglieder
Neu bei uns? Wenn Sie einen neuen Garten übernehmen, werden Sie vielleicht vor völlig neuen Herausforderungen stehen. Hier finden Sie alle Informationen für einen reibungslosen Start!

Liebe neue Gartenfreund*innen,
wir freuen uns sehr, dass ihr euch für einen Garten in unserer schönen Anlage entschieden habt. Wir möchten euch mit diesen Informationen beim Neustart behilflich sein. Wir haben diese Informationen unterteilt in allgemeine Regeln und Tipps und Hinweise. Regeln sind das, an das sich alle Gartenfreunde halten müssen. Zu den Regeln gehören zum Beispiel die Ableistung von Gemeinschaftsstunden und Einhaltung von Ruhezeiten.
Die oberste Regel für jeden Gartenfreund sollte aber die gegenseitige Rücksichtnahme sein. Der 2. Abschnitt befasst sich mit Hinweisen und Tipps, die es jedem Gartenfreund erleichtern soll, viel Spaß an der Gartenarbeit zu bekommen.
Alle Infos als Download
Kompakte Zusammenfassung aller allgemeinen Regeln, Tipps und hilfreichen Hinweise – als praktischer PDF-Download.
Allgemeine Regeln
Ruhezeiten
Bitte haltet die Ruhezeiten in der Anlage ein. Ruhezeiten gelten:
- Montags bis Samstags von 20:00 bis 7:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags ganztätig
- vom 1. April bis zum 30. September: auch Montags bis Freitags von 13:00 bis 15:00 Uhr, Samstags 15:00 - 20:00 Uhr
Es dürfen zu diesen Zeiten keine Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren, Sägen, Bohrer usw. benutzt werden.
Der Vorstand möchte mit diesem Beschluss erreichen, dass ein wenig mehr Rücksicht auf das berechtigte Ruhebedürfnis einiger genommen wird. Es gab besonders im letzten Jahr leider einige Gartenfreunde, die übermäßig viel und lange Lärm ohne jede Rücksicht verursacht haben.
Handhabt diese Regelungen, wie zum Beispiel zu laute Musik: wenn es zu laut wird, geht zu eurem Nachbarn und bittet ihn freundlich, nicht so viel oder so lang Lärm zu machen. Wir denken, dass dies in den meisten Fällen unter Gartenfreunden funktionieren wird.
Die Kinderspielplätze dürfen selbstverständlich zu jeder Zeit genutzt werden.
Gemeinschaftsstunden
Neu ab 2023: Wegen der extrem geringen Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2022 hat der Vorstand beschlossen, die Anzahl der Gemeinschaftsstunden um 2 Stunden auf 22 Stunden ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Gleichzeitig werden jedem Gartenpächter (pro Garten), der an der Mitgliederversammlung teilnimmt, 2 Stunden angerechnet.
Die Stunden werden ab Februar bis Ende September (je nach Witterung) ca. alle 3 Wochen am Samstag angeboten (von 9 bis 13 Uhr). Treffpunkt ist immer kurz vor 9 Uhr am Geräteschuppen am Florianweg zwischen den Gärten Nr. 44 und 45. Bringt bitte eure Arbeitskarte und Arbeitswerkzeug wie Schubkarre, Spaten, Grabegabel, Rosenschere usw. gleich zum Treffpunkt mit. Beachtet dazu bitte die Aushänge oder informiert euch auf unserer
Die Stunden sollten möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt werden, damit die Pflege der Gartenbeete gewährleistet ist. Aus diesem Grund haben Gartenfreunde keinen Anspruch darauf, dass mehrere Mitglieder aus einem Garten an einem Samstag-Termin teilnehmen können.
Neu ab 2021: Da im Frühjahr die Pflege der Gemeinschaftsbeete in den letzten Jahren mangels Beteiligung nur unzureichend erledigt werden konnte, hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass Gartenfreunde mindestens 12 der 22 Stunden vor dem 1. Juni leisten müssen.
Wenn ihr zu den Samstag-Terminen regelmäßig verhindert seid, könnt ihr Gemeinschaftsarbeit auch in der Form erbringen, indem ihr z. B. eine bestimmte Aufgabe übernehmt (Pflege eines Gemeinschaftsbeetes über das Jahr, Abfall in der Gartenanlage aufsammeln, Laub im Herbst von den Wegen fegen, Rasen mähen u. a.). Es werden auch regelmäßig auf unserer Homepage Gemeinschaftsarbeiten angeboten, die nach Absprache bei freier Zeiteinteilung erledigt werden können. Ein regelmäßiger Blick auf unsere Homepage lohnt sich.
Wenn ihr aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage seid, Gemeinschaftsstunden zu leisten, können diese durch Verwandte, z. B. erwachsene Kinder, verrichtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Person selber Mitglied des Vereins sowie des Stadt- und Landesverbandes ist.
Neu ab 2025: Wenn ihr Gemeinschaftsstunden nicht im vollen Umfang geleistet habt, werden euch für jede nicht geleistete Stunde 40 Euro mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt.
Wirtschaftliche Nutzung des Gartens
Nach unserer Satzung und dem Bundeskleingartengesetz soll ein Kleingarten in drei Drittel aufgeteilt werden:
- Gartenerzeugnisse (Obst- und Gemüseanbau)
- Zierpflanzen und Gräser sowie
- bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen (Laube, Terrasse, Rankgerüste, Sitzplätze, Biotop, Wege, Zäune, Sandkasten, Schaukel, Bienenstand, gestalterische Elemente)
Mindestens 1/3 der Gartenfläche ist also kleingärtnerisch zu nutzen. Wie viel Quadratmeter ihr dabei zur "kleingärtnerischen Nutzung" verwendet, misst der Vorstand nicht nach - nur so viel: Ihr werdet vom Geschmack der selbst geernteten Kartoffeln, Tomaten, Radieschen, Erbsen, Erdbeeren usw. begeistert sein. Auch wenn ihr keine eigene Erfahrung habt, möchten wir euch doch ermutigen, es selber zu probieren.
Unsere Fachberaterin steht euch mit Rat und Tat zur Seite.
Vorbeet und Weg vor dem Garten
Jeder Gartenbesitzer muss - ohne Anrechnung von Gemeinschaftsstunden - sein Vorbeet regelmäßig säubern, das heißt zum Beispiel von Unkraut befreien, Rosen schneiden usw. Gepflegt werden muss auch der Weg vor dem Vorbeet.
Das Schneiden von größeren Sträuchern gehört allerdings nicht dazu, da dies in Gemeinschaftsarbeit geleistet wird.
Sollte euer Garten mehr als ein Gemeinschaftsbeet haben, z. B. weil es ein seitliches oder rückwärtiges Beet hat, so müsst ihr nur ein Vorbeet säubern. Die weiteren Beete werden entweder in Gemeinschaftsarbeit gepflegt oder ihr bekommt für diese Pflege Gemeinschaftsstunden gutgeschrieben. Bei Unklarheiten wendet euch bitte an den Vorstand. Bitte denkt daran, die Pflanzen in eurem Vorbeet im Sommer bei großer Trockenheit zu wässern.
Befahren der Gartenanlage
Das Befahren der Gartenanlage mit Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur in besonderen Fällen (z. B. zum Transport von Behinderten oder für schwere Lasten) ist mit vorheriger Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes das Befahren im Schritttempo erlaubt.
Arbeitskarten und Ablesen der Wasseruhr
Die geleisteten Gemeinschaftsstunden werden auf so genannten Arbeitskarten notiert, sodass ihr jederzeit eine Übersicht habt. Die Karte müsst ihr zum Ende des Jahres (Ende Oktober) an einem Wochenende in der Vereinslaube (Garten 97) oder im Vereinshaus abgeben. Dort können dann auch eventuelle Differenzen geklärt werden. Lest vorher den Stand eurer Wasseruhr ab und notiert ihn auf eurer Arbeitskarte. Wenn ihr die Arbeitskarte abgebt, erhaltet ihr dort gleich die neue Karte fürs nächste Jahr. Beachtet auch dazu bitte die Aushänge oder informiert euch im Internet.
Neu ab 2025: Jeder Pächter wird verpflichtet, dem Gartenvorstand 3 mal im Jahr den Stand der Wasseruhr mitzuteilen:
- nach dem Aufdrehen bis zum 30. April
- im Sommer bis zum 31. Juli
- im Herbst spätestens mit der Abgabe der Arbeitskarten.
Die Mitteilung kann per Zettel in Briefkasten der Vereinslaube 97, Messenger (Whatsapp oder Signal an jedes Vorstandsmitglied), E-Mail (vorstand@schrebergarten06.de) oder persönliche Übergabe (an jedes Vorstandsmitglied) erfolgen. Wenn eine Meldung nicht fristgerecht erfolgt, kann ein zu hoher Wasserverbrauch danach nicht mehr reklamiert werden.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW grundsätzlich nicht zulässig und wird mit einer Geldbuße bestraft. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt. Besser ist es, Grün- und Gartenabfälle z. B. durch Kompostierung zu verwerten.
Lagerfeuer und Feuerkörbe
Ein offenes Lagerfeuer und der Betrieb von Grillgeräten und Feuerkörben sind erlaubt, sofern keine unzulässigen Materialien (feuchtes Holz, Laub, Grünabfälle usw.) eingesetzt werden. Dabei dürfen die Nachbarn weder belästigt noch gefährdet werden.
Hecken- und Strauchschnitt
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Sträucher und Hecken in unseren Gärten nicht stark zurückgeschnitten, auf Stock gesetzt oder gar gerodet werden. Diese Arbeiten sind aus Gründen des Vogelschutzes erst wieder ab Oktober erlaubt.
Geregelt wird dies durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Paragraf 39 Absatz 1:
"Es ist verboten, ... wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ... Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."
und Absatz 5.2:
"Es ist verboten, ... Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".
Der letzte Satz bedeutet, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig sind. Sie müssen sich jedoch auf den Umfang des Zuwachses einer Vegetationsperiode beschränken. Aber auch hier sind die naturschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Daher sollen notwendige Schnitte an Hecken oder Sträuchern in Grünanlagen so zurückhaltend vorgenommen werden, dass z. B. das Brutgeschäft der Vögel weder beeinträchtigt noch verhindert wird.
Verstöße gegen § 39 BNatSchG können mit Geldbußen bis zu 10.000 € geahndet werden.
Kompost
Die geeigneten Gartenabfälle sind zu kompostieren. Um aus ökologischen Gründen einerseits die kleingärtnerische Nutzung zu forcieren und andererseits die Verwendung von mineralischen Dünger zu vermeiden, sind in jeder Gartenparzelle mindestens 2 Kompostbehälter mit mindestens je 0,6 Kubikmeter aufzustellen und zu nutzen.
Auf den Kompost könnt ihr fast alles Organische packen, was im Garten anfällt. Dazu gehören: abgeschnittene und verblühte Blätter und Blüten, klein gehäckselte Äste, Rasenschnitt, Unkräuter ohne Samenstand, Kaffeeprütt (in Maßen) usw. Allerdings gehören die folgenden Dinge nicht in einen Kompost: Essenreste (auf keinen Fall Fleisch, weil dies Ratten anzieht), Problemunkräuter (wie Ackerwinde, Quecke und Giersch, die sich als Wurzelunkräuter im Kompost weiter verbreiten) sowie bereits blühende Unkräuter (wie Springkraut) und kranke Pflanzenteile (z. B. mit der Monilia-Spitzendürre befallene Kirschzweige).
Sehr nützliche und ausführliche Informationen zum Thema Kompost findet ihr auf dem Blatt Nr. 5 der NUA (Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW) und in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes.
Regenwassergewinnung
Nach §3, Abs. 1 der Gartenordnung ist Leitungswasser grundsätzlich sparsam zu verbrauchen. Um die Regenwassergewinnung aus ökologischen Gründen zu forcieren, sind in jeder Gartenparzelle sind Wassertonnen oder Wassercontainer mit mindestens 600 Liter Volumen aufzustellen und zu nutzen.
Gartenteich
Wenn ihr in eurem Garten einen Gartenteich habt, beachtet bitte, dass kleine Kinder in einem Teich ertrinken können. Auch wenn ihr selber keine Kinder habt, so müsst ihr Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Der beste Schutz ist sicherlich eine Abdeckung des Teichs, z. B. mit einer Stahlbetonmatte. Auf jeden Fall müsst ihr zusätzlich das Gartentor bei Abwesenheit immer abschließen. Denkt daran, dass evtl. Kinder euren Garten betreten, um z. B. einen verloren gegangenen Ball wieder zu holen.
Feuchtbiotope und Gartenteiche dürfen laut Gartenordnung maximal eine Wasseroberfläche von 10 Quadratmeter haben. Zur Abdichtung dürfen nur Folien, natürliche Mineralien oder vorgefertigte Elemente benutzt werden. Der Einsatz von Beton ist untersagt.
Planschbecken
Neu seit 2021: Es dürfen Kinderplanschbecken mit einem Fassungsvermögen von maximal 3 Kubikmeter und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm aufgestellt werden; dies entspricht einem Innendurchmesser von 2,50 m.
Große Swimmingpools oder Whirlpools sind nicht erlaubt. Zusatzeinrichtungen wie Heizstäbe, Anschlüsse für Pumpen, Filter, Chlor oder andere chemische Produkte sind ebenfalls nicht gestattet.
Ein so gefährliches Gift wie Chlor wollen wir nicht in unseren biologischen und naturnahen Gärten haben. Chlor schädigt nicht nur den Rasen und den Boden, sondern gefährdet auch das Grundwasser und tötet die Lebewesen im Boden.
Gewächshäuser
Gewächshäuser sind in Dortmunder Schrebergärten erlaubt. Jedoch müssen dabei die Maximalabmessungen beachtet werden. Ausführliche Informationen findet ihr in unserer Gartenordnung. Jeder Gartenpächter, der ein Gewächshaus aufstellen möchte, muss einen Antrag stellen und diesen vom Vereinsvorstand genehmigen lassen. Den Antrag gibt es beim Vorstand oder hier:
Trampoline
Trampoline dürfen durch unseren Gartenverein nicht gestattet werden, da es sich um bauliche Anlagen handelt. Auf unserem großen Spielplatz befindet sich jedoch ein großes Trampolin, was von allen Kindern gerne benutzt werden soll!
Anbauten und Überdachungen
Hier hat der Verein wenig bis keinen Spielraum: Nichtgenehmigte Anbauten und Überdachungen jeglicher Art sind nach dem Bundeskleingartengesetz untersagt. Das Bundeskleingartengesetz sagt eindeutig aus, dass eine Laube höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz haben darf.
Wenn ihr einen Anbau oder eine Überdachung plant, weil z. B. die Laube kleiner als 24 Quadratmeter ist, sprecht vorher mit dem Vorstand. Er wird euch beraten und die rechtliche Sachlage klären. Stellt ggf. dann einen schriftlichen Antrag. Vor Baubeginn benötigt ihr eine schriftliche Genehmigung durch den Vorstand.
Gerätehäuser
Gerätehäuser dürfen durch unseren Gartenverein nicht gestattet werden, da es sich um bauliche Anlagen handelt. Spätestens bei der Gartenabgabe müssen nicht erlaubte bauliche Anlagen auf Kosten des Pächters entfernt werden.
Pflanzenschutzmitteln
Wir möchten unser Gemüse, Obst und alles andere, das wir anbauen, selber essen. Deswegen sollten wir alle mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgsam und umweltbewusst umgehen.
Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel wie Glyphosat, Permaclean, Vorox und Finalsan) sind laut Satzung verboten und dürfen in unserem Garten nicht angewandt werden. Ebenso ist laut Satzung die Anwendung von Insektiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Insekten) und Fungiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Pilze) nur in Ausnahmefällen zulässig.
Erkundigt euch bei unserer Gartenfachberaterin nach umweltfreundlicheren Alternativen wie Benutzung von Unkrautvlies, Anpflanzen von unkrauthemmenden Pflanzen (z. B. Bodendecker), Einsatz von Nützlingen und mechanischen Hilfsmitteln oder Anwendung von Gasbrennern. Häufig reicht es schon, aufkommendes Unkraut zeitig zu jäten, damit es nicht weiter aussamt.
In unserer Gartenanlage werden bereits seit mehreren Jahren keine Rosen mehr in den Gemeinschaftsbeeten gespritzt. Gegen Krankheiten anfällige Rosen haben wir gegen andere blühende Pflanzen ersetzt.
Torf
Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten gemäß Gartenordnung verboten.
Nicht-typische Gehölze
Wir möchten euch so wenig Vorschriften wie möglich machen. Beachtet bitte, dass ein Garten blühen und nicht wie ein Friedhof aussehen soll. Bitte bedenkt aber auch, dass in einem Kleingarten nicht jede Pflanze sinnvoll ist.
Dazu einige Beispiele:
- Laub-, Nadel- und Lebensbäume (Thujen und andere Zypressen) sind nicht erlaubt und müssen entfernt werden.
- Schnell- und hochwachsende Gehölze (Kirschlorbeer, Glanzmispel, Magnolie, Eibe, Hasel) gehören wegen ihrer Größe nicht in eine Kleingartenparzelle; dies gilt auch für Innenhecken. Auch Obsthochstämme (z. B. Süßkirsche) können riesig werden - pflanzt lieber Obstgehölze, die speziell für den Kleingarten gezüchtet worden sind.
Ungeeignete Gehölze müssen meist auf Anweisung der Wertermittler bei einem Pächterwechsel entfernt werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein kräftiger Rückschnitt angeordnet werden. - Wacholder sind in unserer Anlage nicht erlaubt, da die bekannte Pilzkrankheit Birnengitterrost sie im Winter als Wirtspflanze benutzt und im Frühjahr Birnbäume befällt. Der Gartenvorstand verlangt daher, alle Wacholderpflanzen sofort zu entfernen.
Tipps und Hinweise
Giftpflanzen und Hilfe bei Vergiftungen
Ein Garten ist für Kinder (und Hunde) ein wunderbarer Ort zum Entdecken – aber auch voller potenzieller Gefahren. Viele Pflanzen, die harmlos oder hübsch erscheinen, können giftig sein und bei Kontakt oder Verzehr gesundheitsschädlich wirken. Gerade bei kleinen Kindern ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Wer seinen Garten neu übernimmt, sollte sich unbedingt über mögliche Giftpflanzen informieren und im Zweifel fachkundigen Rat einholen.
Auf- und Abdrehen des Wassers
Je nach Witterung wird Anfang bis Ende November das Wasser in der Anlage ab- und im Frühjahr (März/April) wieder aufgedreht. Die genauen Termine werden per Aushang und im Internet bekannt gegeben.
Im Winter müssen, nachdem das Wasser in der Anlage abgedreht worden ist, alle Wasserhähne in ihrem Garten aufgedreht werden, damit die Wasserleitungen leer laufen und somit bei Frost nicht platzen können! Eventuell sollten Sie auch die Wasseruhr ausbauen (dies ist bei den neuen Wasseruhren (2015 bis 2017: Gärten 1 bis 118, 128 und 133) nicht mehr notwendig; vielmehr dürfen diese nur noch von den Wasserwarten ausgebaut werden.). Vergessen Sie auch nicht die Siphons abzuschrauben und zu säubern sowie Wassertonnen und Eimer zu leeren und auf den Kopf zu stellen, damit sich kein Regenwasser dort sammeln kann. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Vorbesitzer, was genau zu tun ist.
Im Frühjahr müssen Sie unbedingt den aufgedrehten Haupthahn wieder schließen und die abmontierten Teile (z. B. Wasseruhr, Siphons) wieder einbauen, bevor das Wasser in der Anlage aufgedreht wird. Wenn Sie den Haupthahn öffnen wollen, dürfen die Hähne der Endverbraucherstellen nicht zugedreht sein (stellen Sie ggf. Auffangbehälter unter die Hähne), da die Leitungen aufgrund des plötzlichen hohen Wasserdrucks sonst leicht platzen können. Erst wenn Sie den Haupthahn ganz geöffnet haben, können Sie die Hähne der Endverbraucherstellen wieder schließen.
Wasserschlauch abklemmen
Im Sommer sollte der Wasserschlauch nicht dauerhaft am Wasserhahn angeschlossen sein, da sich durch Wärmeeinfluss Bakterien im Restwasser rasant vermehren können und dadurch die Gefahr besteht, dass diese in den Wasserkreislauf eindringen. Deswegen solltet ihr den Wasserschlauch jedes Mal nach Gebrauch abklemmen.
Winterfester Garten
Nicht-winterharte Pflanzen und Blumen solltet ihr im Spätherbst schützen, indem ihr sie entweder mit Stroh oder Ästen umhüllt, ausgrabt (z. B. Dahlien) und in die Laube oder nach Hause bringt. Je nach Witterung wird Anfang bis Ende November das Wasser in der Anlage ab- und im Frühjahr (März/April) wieder aufgedreht. Die genauen Termine werden per Aushang und auf unserer Webseite bekannt gegeben.
Im Winter müsst ihr, nachdem das Wasser in der Anlage abgedreht worden ist, alle Wasserhähne in eurem Garten aufdrehen, damit die Wasserleitungen leer laufen und somit bei Frost nicht platzen können. Die Wasseruhren brauchen nicht mehr ausgebaut zu werden. Vergesst auch nicht die Siphons abzuschrauben und zu säubern sowie Wassertonnen und Eimer zu leeren und auf den Kopf zu stellen, damit sich kein Regenwasser dort sammeln kann. Erkundigt euch ggf. bei eurem Vorbesitzer, was genau zu tun ist.
Wichtig: Da das Wasser bei den neuen Wasseruhren nicht mehr rückwärts laufen darf, muss unbedingt hinter der Wasseruhr (in Richtung der Laube) ein Entlüftungsventil eingebaut sein, damit die Wasserleitung leer laufen kann.
Im Frühjahr müsst ihr unbedingt den aufgedrehten Haupthahn wieder schließen und die abmontierten Teile (z. B. Wasseruhr, Siphons) wieder einbauen, bevor das Wasser in der Anlage aufgedreht wird. Wenn ihr den Haupthahn öffnen wollt, dürfen die Hähne der Endverbraucherstellen nicht zugedreht sein (stellt ggf. Auffangbehälter unter die Hähne), da die Leitungen aufgrund des plötzlichen hohen Wasserdrucks sonst leicht platzen können. Erst wenn ihr den Haupthahn ganz geöffnet habt, könnt ihr die Hähne der Endverbraucherstellen wieder schließen.
Bodenuntersuchung durch die LWK NRW
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostengünstige Bodenuntersuchung für Schrebergärten an, um die Nährstoffe im Boden zu ermitteln und den Düngebedarf abzuleiten. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.landwirtschaftskammer.de
Landwirtschaftskammer NRW
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-0
Telefax: 0251 2376-521
E-Mail: info@lwk.nrw.de
Internet: http://www.landwirtschaftskammer.de
Tauschen von Pflanzen
Kauft nicht alle Pflanzen teuer ein. Viele Nachbarn verschenken gerne Blumen, Sträucher, Gemüse und andere Dinge. Im Frühjahr wird häufig etwas abgegeben, wenn es im Frühbeet aufgezogen worden ist und „unglücklicherweise alle 200 Kohlrabi etwas geworden sind“. Im Herbst werden zu große Pflanzenteile abgestochen, die der Nachbar gerne wieder einpflanzt.
WhatsApp Gruppe
Im März 2016 haben wir unsere Whatsapp-Gruppe Schrebergarten06 gegründet. Derzeit sind wir über 150 Mitglieder in dieser Gruppe.
Ziel dieser Gruppe ist nicht nur, Termine für Gemeinschaftsstunden, Feiern u. a. bekannt zu geben, sondern auch die Kommunikation unter den Gartenfreunden zu verbessern. Dies ist auf eindrucksvolle Art gelungen. Besonders beliebt ist diese Gruppe, weil hier schnell und unkonventionell alle möglichen Dinge, die ein Gärtner bzw. eine Gärtnerin gut gebrauchen kann, - überwiegend kostenlos - angeboten oder erfragt werden. Zuletzt waren dies Rasenmäher, Dahlien, Pflastersteine, Kürbispflanzen, Kinderstühle - und natürlich jede Menge Pflanzen.
Auch bei Laubeneinbrüchen, Wasserrohrbrüchen und anderen wichtigen Ereignissen hat sich diese beliebte App bewährt. Wer Mitglied dieser Gruppe werden möchte, kann eine entsprechende Nachricht an 0177-1677991 senden.
Mitgliederliste
Der Vorstand verwaltet eine interne Mitgliederliste mit Kontaktdaten der Pächter, damit Gartenfreunde im Notfall (bei Einbrüchen, Vandalismus, Wasserschäden, Sturmschäden usw.) mit euch Kontakt aufnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig, die Liste wird nur intern verteilt. Zur Absicherung benötigt der Vorstand aus Datenschutzgründen von euch eine Einwilligungserklärung, wenn eure Kontaktdaten auf dieser Liste stehen sollen.
Gartenfeste
Der Verein richtet regelmäßig kleinere Feiern, viele speziell für Kinder, aus. Hier sind zu nennen: das Ostereier-Suchen, das St. Martin-Fest, die Nikolausfeier oder die Glühweinfete, das "Angrillen", das Suppenfest, das Kartoffelfest und das Kuchenfest. Auch hier halten wir euch über die Aushängekästen und die Webseite auf dem Laufenden. Eure Teilnahme an Gartenfesten und am Vereinsleben ist sehr erwünscht.
Einbruch und Vandalismus
Achtet bei Übernahme eines Gartens auf ausreichenden Versicherungsschutz für das Gebäude und Inventar. Laut Mitgliederbeschluss beträgt ab 01. Januar 2015 die Mindestversicherungssumme für das Gebäude 20.000 Euro. Wendet euch am besten an die Fachberaterin Hanne Blomberg-Winden, Garten 113, Tel. 0231 572123, Mobil 0178 9726695, E-Mail hanne@winden-online.de. Sie berät euch gerne und objektiv.
Falls in eurer Laube eingebrochen worden ist, informiert als erstes die Polizei (Polizeiwache Innenstadt, Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund, Tel. 0231 132-0 oder 132-1321). In der Regel schickt die Polizei eine Streife vorbei und nimmt die Anzeige auf. Erstattet immer eine Anzeige, weil die Versicherung dies verlangt. Informiert auch den Vorstand, möglichst die Fachberaterin Hanne Blomberg-Winden. Sie wird euch ein Schadensformular aushändigen, das ihr ausgefüllt zurückgeben müsst. Schadensformulare liegen ebenfalls im Vereinshaus aus und können hier heruntergeladen werden:
Sach-Schadenanzeige für Kleingärtner
Achtet nach einem Einbruch auf die Sicherung der Laube (evtl. Notverglasung der eingeschlagenen Scheibe) und der nicht entwendeten Gegenstände.
Schaut bitte auch nach, ob bei euren Nachbarn eingebrochen worden ist und informiert diese gegebenenfalls.
Was nach einem Laubeneinbruch beachtet werden muss:
- Verständigt nach dem Feststellen des Einbruches sofort die Polizei (Tel. 0231 132-0) und den Verein über Hanne Winden-Blomberg (Garten 113, Tel. 0231 572123, Mobil 0178 9726695, E-Mail hanne@winden-online.de).
- Leider kommt die Polizei nicht bei jedem Einbruch zum Tatort. Trotzdem muss unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
- Beachtet, dass die Laube gesichert werden muss, z. B. durch eine Notverglasung.
- Schaut bitte auch bei euren Nachbarn nach, ob dort auch eingebrochen worden ist und informiert bitte diese (oder den Vorstand).
- Von der zuständigen Polizei-Dienststelle muss die so genannte Tagebuch-Nr. besorgt werden. Diese erhaltet ihr in der Regel 1 oder 2 Tage nach der Anzeige (Tel. 0231 132-0).
- Gebt die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schadensmeldung (bitte auch die Hausratversicherung und Bankverbindung angeben) zusammen mit den Originalrechnungen für Wiederbeschaffung oder Reparatur beim Verein ab. Dieser leitet es über den Stadtverband zur Versicherung.
- Tipp: Wenn ihr die Reparatur selber ausführt, gibt es dafür eine Aufwandsentschädigung von zurzeit 15 Euro pro Stunde.
Aushängekästen
In unserer Gartenanlage gibt es 5 Aushängekästen (neben dem Vereinshaus, südlicher Eingang der Anlage I, am Eingang Tewaagstr./Ecke Kohlgartenstraße, neben der U-Bahn-Station und zwischen dem Parkplatz an der Märkischen Str. und dem unteren Spielplatz). Bitte lest regelmäßig die Aushänge. Mitteilungen, die dort ausgehängt werden, gelten rechtlich als bekannt gegeben.
Lageplan
Einen Lageplan mit allen Wegenamen und Gartennummern findet ihr in den Aushängekästen in der Gartenanlage und hier:
Unsere Internetseite
Auf unserer Homepage http://www.schrebergarten06.de findet ihr immer aktuelle Informationen wie Termine für die Gemeinschaftsstunden, Vorstandssitzungen, Garten- und Wegefeste sowie freie Gärten, Tipps & Tricks, Fotos, aber auch historische Informationen über unsere Anlage u. v. a. m.
Fachberatung
Einmal im Monat (meistens am 2. Freitag im Monat um 18 Uhr) findet beim Stadtverband Dortmunder Gartenvereine in der Akazienstr. 11 in Wambel eine Fachberatung zu verschiedenen Themen statt. Im März und im Sommer werden die richtigen Techniken beim Obstbaumschnitt gezeigt und erklärt. Die Teilnahme ist kostenlos, alle Gartenfreunde sind herzlich willkommen.
Lehrgänge des Landesverbandes
Für Gartenanfänger könnt ihr beim Landesverband in Lünen einen kostenlosen Schnupperkurs belegen, um gartenfit zu werden. Die Anmeldung erfolgt über den Vorstand.
Ausleihen unseres Gartenpavillons
Der Gartenverein besitzt einen neuen 6 x 3 m großen Gartenpavillon, der an Vereinsmitglieder gegen eine Gebühr von 20 € sowie 200 € Kaution verliehen wird. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt. Für den Auf- bzw. Abbau des Pavillon benötigt ihr 4 Personen und ca. 5 Minuten Zeit. Eine Anleitung für den Aufbau finden Sie hier:
Datenschutz
Beim Aufnahmeantrag müssen die Daten Vor- und Nachname, Familienstand, Adresse und Geburtsdatum mitgeteilt werden. Ohne diese Angaben ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
Aber auch die freiwilligen Angaben (geboren in, Nationalität, Telefonnummer, E-Mailadresse, Beruf und Angaben zu minderjährigen Kindern) sind für den Verein sehr nützlich. Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse können wir euch z. B. nicht im Notfall erreichen und über besondere Veranstaltungen und Ereignisse informieren. Die Angabe einer Nationalität ist eigentlich nur für unsere Statistik (ca. 1/4 aller Gartenfreunde hat ausländische Wurzeln). Die Angabe des Berufes hilft uns z. B. bei handwerklichen Arbeiten (Wasserwart, Elektriker usw.). Angaben zu euren Kindern versetzen den Vorstand in die Lage, euch gezielt zu Kinderfesten einzuladen. Über die umfangreichen Datenschutzinformationen informieren wir durch ein 7-seitiges Dokument.
Zusammen mit dem Aufnahmeantrag bitten wir euch um 2 bzw. 3 freiwillige Einwilligungserklärungen, die unsere Vereinsarbeit erleichtern:
- für die interne Veröffentlichung von Mitgliederdaten auf einer Mitgliederliste, damit Mitglieder im Notfall (Einbruch, Platzen der Wasserleitung usw.) Kontakt aufnehmen können
- für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten auf der vereinseigenen Internetseite, in der Verbandszeitschrift und der lokalen Tagespresse
- für die Veröffentlichung von Fotos Minderjähriger auf der vereinseigenen Webseite, in der Verbandszeitschrift und der lokalen Tagespresse
Ohne die 1. Einwilligungserklärung werden wir euch bei einem Notfall nicht informieren dürfen. Ohne die 2. bzw. 3. Erklärung würde unsere Informationsarbeit erheblich erschwert: Unsere Gärten sind auch deswegen so beliebt, weil wir über unser Vereinsleben auf unserer Webseite und in der Presse aktuell und ausführlich informieren.
Empfehlenswerte Literatur
- Mein Hobby der Garten von Martin Stangl (gebundene Ausgabe 9,95 €, broschiert 4,50 €)
- Der Biogarten von Marie-Luise Kreuter (gebundene Ausgabe 29,90 €)
- 1x1 des Obstbaumschnitts von Rolf Heinzelmann und Manfred Nuber (5,90 €)
- Abenteuer Garten: Mein erstes Jahr im Schrebergarten von Carolin Engwert (20,00 €)
Datenänderungen
Bitte teilt dem Verein unverzüglich mit, wenn sich eure persönlichen Daten (Name, Anschrift) ändern. Auch die Änderung eurer Telefon- und Mobilnummer ist wichtig, damit wir euch im Notfall erreichen können.