Geänderte Ruhezeiten am Samstagnachmittag

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung gilt in der Zeit vom 1. April bis 30. September am Samstag von 15 bis 20 Uhr die folgende Regelung:

Lärmrelevante Geräte wie zum Beispiel benzinbetriebene Heckenscheren und Rasenmäher sowie Laubbläser, Schleifgeräte und Sägen dürfen in Ergänzung zu den bisherigen Ruhezeiten nicht mehr betrieben werden.

Der Vorstand möchte mit diesem Beschluss erreichen, dass ein wenig mehr Rücksicht auf das berechtigte Ruhebedürfnis einiger genommen wird. Es gab besonders im letzten Jahr leider einige Gartenfreunde, die übermäßig viel und lange Lärm ohne jede Rücksicht verursacht haben.

Handhabt die neue Regelung wie zum Beispiel zu laute Musik: wenn es zu laut wird, geht zu eurem Nachbarn und bittet ihn freundlich, nicht so viel oder so lang Lärm zu machen. Wir denken, dass dies in den meisten Fällen unter Gartenfreunden funktionieren wird.