Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest

Da die Herstellung und Verwendung von Asbest erst 1993 in Deutschland verboten worden ist, unsere Lauben aber fast alle vor 1987 gebaut worden sind, kann man davon ausgehen, dass die Eternitdächer unserer Lauben alle Asbest enthalten. Problematisch ist dies nicht, solange die Eternitplatten intakt und nicht verwittert sind sowie der Asbest nicht bearbeitet wird und die gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden.

Bisher wurden speziell verpackte asbesthaltige Abfälle an der Annahmestelle der EDG-Deponie Dortmund-Nordost angenommen. Seit Inkrafttreten der "Technische Regel für Gefahrstoffe 519" (TRGS 519) und der Novellierung der Asbestvorschriften ist dies jetzt nicht mehr möglich. Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur noch von Personen und Firmen mit speziellem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Privatpersonen ohne Sachkundenachweis sind diese Arbeiten mit Asbest verboten - das gilt auch für Arbeiten in unserem Schrebergarten!

Das Bearbeiten von Asbestdächern ist in hohem Maß gesundheitsschädlich, wenn dabei die Asbestfasern eingeatmet werden. Deswegen muss das mechanische Bearbeiten von Asbest unbedingt unterlassen werden. Das gilt besonders fürs Sägen, Bohren, Reiben, Schleifen, Fräsen, Flexen, Hochdruckreinigen und Brechen.

Das Abtragen, der Transport und das Entsorgen eines asbesthaltigen Daches darf daher nur von dem o. g. sachkundigen Personenkreis vorgenommen werden.