Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung: Abzug des schnellwachsenden Kirschlorbeers bei der Wertermittlung
Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung den Antrag stellen, dass zukünftig der schnellwachsende Kirschlorbeer bei der Wertermittlung nach der Kündigung eines Gartens als Mangel bewertet und abgezogen wird. Dafür bitten wir um eure Zustimmung.
Begründung:
- In unserer Anlage mussten viele neue Gartenfreunde bisher viel Geld für schnellwachsenden Kirschlorbeer bezahlen, obwohl sie diese Pflanzen oft nicht haben wollen (bisheriger Rekord in unserer Gartenanlage: 455 € für 13 Pflanzen).
- Es gibt in unserer Gartenanlage einige Gärten mit sehr viel Kirschlorbeer (bis zu 30 Pflanzen). Eine Weiterverpachtung dieser Gärten ist sehr schwierig. Wenn der neue Pächter die Pflanzen nicht übernehmen will, ist der Gartenverein gezwungen, die Pflanzen in Gemeinschaftsarbeit auszugraben und zu entsorgen. Wenn dies so weiter geht, werden wir die Anzahl der Gemeinschaftstunden erhöhen müssen. Dies soll der Mitgliederbeschluss zukünftig verhindern.
- Der Kirschlorbeer ist ökologisch wertlos und kostet im Einkauf manchmal nur 1,99 €. Ein ausgewachsener Kirschlorbeer wird dagegen derzeit mit 25 bis 35 € bewertet. Dies ist nicht gerechtfertigt und führt dazu, dass die Gartenvereine mit diesen unnützen Pflanzen geradezu überschwemmt werden.
Bemerkungen:
- Kein Gartenfreund wird gezwungen, den Kirschlorbeer aus seinem Garten zu entfernen. Erst nach Beendigung des Pachtverhältnisses soll er die Pflanzen selber ausgraben und entsorgen.
- Alle Gartenfreunde des Vereins können - falls die Mitgliederversammlung den Antrag annimmt - im Winter 2018/2019 die schredderbaren Teile des Kirschlorbeers kostenlos auf dem Vereinsschredderplatz abgeben.
- Statt des Kirschlorbeers können zum Beispiel Schlehen, Weißdorn, Hecken-Rosen, Apfel-Rosen, Pfaffenhütchen, Schwarzer Holunder, Haselnuss, Kornelkirsche oder Rhododendron gepflanzt werden.