Gartenbegehung Ende Mai 2025

Der Vorstand wird am Freitag, 30. und Samstag, 31. Mai 2025 zwischen 11 und 17 Uhr ein weiteres Mal die Parzellen begehen, um die Fortschritte bei der Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung (Drittelregelung gemäß Gartenordnung) zu überprüfen. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss für den Obst- und Gemüseanbau bewirtschaftet werden.

Seit den letzten 5 Begehungen ist in den meisten Gärten ein erfreulicher Fortschritt wirklich sichtbar. Bitte beachtet, dass die kleingärtnerische Nutzung Voraussetzung für den Bestand unseres Schrebergartens und den extrem niedrigen Pachtzins ist.

Bitte schließt in dieser Zeit eure Gartentore nicht ab, damit ein problemloser Zugang möglich ist. Eure Anwesenheit ist möglich, aber nicht nötig.

Gemäß Satzung muss dem Vorstand nach vorheriger Ankündigung Zugang zum Garten gewährt werden.