Erhöhung Wasserpreis und Strompreis sowie Düngerpreise
Der Wasserpreis der DEW21 setzt sich seit dem 1. Oktober 2021 wie folgt zusammen:
1.1 Verbrauchspreis für die gelieferte Wassermenge,
1.2 Systempreis, der die Kosten für den Betrieb und Vorhaltung des Wasserversorgungssystems abbildet.
zu 1.1 Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis einschließlich 7 % Mehrwertsteuer beträgt pro Kubikmeter Wasser 1,263 €.
zu 1.2 Systempreis
Der Systempreis wird u. a. für Gartenvereine nach Verbrauchsstaffeln gerechnet. Der Systempreis ist auch zu zahlen, wenn im Verbrauchszeitraum kein Wasser entnommen wird, da der Systempreis die Vorhaltung des Wasserversorgungssystems abbildet.
Verbrauchs- von bis Systempreis
staffel (jährlich, mit 7 % USt.)
1 0,0 m³ 99,9 m³ 252,34 €
2 100,0 m³ 399,9 m³ 345,06 €
3 400,0 m³ 749,9 m³ 506,54 €
4 750,0 m³ 1.249,9 m³ 790,49 €
5 1.250,0 m³ 2.499,9 m³ 1.328,45 €
6 2.500,0 m³ 4.999,9 m³ 2.112,95 €
7 5.000,0 m³ 12.499,9 m³ 3.527,92 € .....
Bei Gartenvereinen kommen wohl nur die Verbrauchsstaffeln 1 bis 6 zum Tragen.
Zu beachten ist, dass der Systempreis pro Wasseruhr gilt, die mit der DEW21 abgerechnet wird. Da es in unserem Gartenverein 2 Wasseruhren gibt (für Anlage I und II), erfolgt die Abrechnung jeder Wasseruhr nach der jeweiligen Verbrauchsstaffel. Unser Gartenverein muss also 2 mal einen Systempreis bezahlen.
Aufgrund der Wasserverbräuche hätten wir in den Jahren 2018 bis 2020 die Preise für die Verbrauchsstaffel 3 in der Anlage I und die Verbrauchsstaffel 5 für die Anlage II bezahlen müssen. Das wären zusammen 1.834,99 € nur als Grundpreis für die Zurverfügungstellung des Wassers. Das entspricht 13,80 € pro Garten. Hinzu kommt der Preis für den Verbrauch = 1,263 € für 1 Kubikmeter Wasser sowie die Umlage für Wasserschwund, Gemeinschaftswasser usw.
Im Jahr 2021 hätten wir aufgrund des geringeren Verbrauchs die Staffel für 2 und 4 bezahlen müssen. Dies wären zusammen 1.135,55 € als Grundpreis. Das entspricht 8,84 € pro Garten. Auch hier kommt der Preis für den Verbrauch hinzu.
Ihr seht, dass es sich lohnt Wasser zu sparen, um nicht in die nächsthöhere Verbrauchsstaffel zu geraten.
Wir empfehlen jedem Gartenfreund jetzt schon, das Regenwasser aufzufangen und zu nutzen. Der Vorstand wird auf der nächsten Mitgliederversammlung einen entsprechenden Antrag stellen, der in unserer Gartenanlage die Regenwassernutzung aus ökologischen und finanziellen Gründen verbindlich vorschreibt. Der Vorstand wird den Ist-Zustand bei der Gartenbegehung am 18. und 25. 09.2022 festhalten.
Erhöhung Strompreis
Die DEW21 hat den Stromliefervertrag mit dem Gartenverein zum 31.12.2022 gekündigt. Der neue Strompreis wird deutlich über 80 ct./kWh brutto betragen (bisher 32 ct.), da noch der Grundpreis (ca. 180 € pro Jahr) und die Umlage hinzukommen. Nähere Informationen werden wir mitteilen, sobald uns der neue Vertrag vorliegt.
Erhöhung der Düngerpreise
Die Düngerpreise schießen derzeit in den Himmel. Hat 1 Liter Universal-Flüssigdünger im letzten Jahr unter 1 € gekostet, so zahlt man momentan 7 €. Wir empfehlen jedem Gartenfreund Kompost zu benutzen – dem besten Dünger überhaupt. Auch ist die eigene Herstellung von Brennnesseljauche empfehlenswert.
Der Vorstand wird auf der nächsten Mitgliederversammlung einen entsprechenden Antrag stellen, dass jeder Garten mindestens einen Komposter für 1 Kubikmeter Inhalt benutzt. Der Vorstand wird den Ist-Zustand bei der Gartenbegehung am 18. und 25. 09.2022 festhalten.
Kleingärtnerische Nutzung muss ein Drittel der Gartenfläche betragen
Unsere neue Gartenordnung sieht in § 13 für die kleingärtnerische Nutzung eine Drittel-Regelung vor:
1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
1/3 Wege, Laube und Terrasse
1/3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatte, Rasen)
Die Rasenfläche sollte höchstens 20 % der Gartenfläche betragen.
Der Stadtverband verpflichtet die Vorstände der Gartenvereine, diese Regelung in den Parzellen zu kontrollieren und durchzusetzen. Der Vorstand wird den Ist-Zustand bei der Gartenbegehung am 18. und 25. 09.2022 festhalten.
Erhöhung der Ersatzleistung für nicht-geleistete Gemeinschaftsstunden
Da die Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit auch in diesem Jahr weiter abgenommen hat, hat der Vorstand beschlossen, die Ersatzleistung für nicht-geleistete Gemeinschaftsstunden im Jahr 2023 von 20 € auf 25 € zu erhöhen. Sollte die Beteiligung im Jahr 2023 nicht besser sein, wird die Ersatzleistung im Jahr 2024 auf 30 € erhöht.
Der Gartenvorstand will durch diese Maßnahme nicht mehr Geld einnehmen. Ziel ist vielmehr, dass die Bereitschaft für die Gemeinschaftsarbeit signifikant besser wird.
Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, dass die Hälfte der Gemeinschaftsarbeit vor dem 1. Juni erbracht werden muss. Sonst wird die Ersatzleistung dafür in Rechnung gestellt. Gemeinschaftsstunden, die vor dem 1. Juni nicht erbracht wurden, können nicht in der 2. Jahreshälfte nachgearbeitet werden, da die meiste Gartenarbeit im ersten Halbjahr anfällt.