Neue Gartenordnung für alle Dortmunder Gartenvereine
Auf der Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Ende November 2021 wurde über Änderungen der Gartenordnung, der verbandseinheitlichen Satzung der Gartenvereine und der Satzung des Stadtverbandes abgestimmt.
Alle drei Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen. Zu allen drei Vorlagen wurde im Nachgang über weitere Änderungen abgestimmt. Im Fall der Verbandssatzung wurden alle Änderungsanträge abgelehnt. Im Fall der verbandseinheitlichen Satzung und der Gartenordnung wurden einige Anträge angenommen. Diese angenommen Anträge wurden inzwischen in die jeweiligen Dokumente eingearbeitet.
Gartenordnung
Die neue Gartenordnung (einschl. der angenommen Änderungen) ist bereits gültig und kann auf unserer Internetseite unter Downloads heruntergeladen werden. Die Gartenordnung wird in Kürze als DIN A6-Heft vom Stadtverband gedruckt. Jedes Vereinsmitglied wird ein Exemplar kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Verbandseinheitliche Satzung der Gartenvereine
Nachdem die verbandseinheitliche Satzung von den Delegierten angenommen wurde, muss jetzt jeder Gartenverein in seiner nächsten Mitgliederversammlung über die Satzung abstimmen lassen. Nachdem die Satzung dann von den Vereinsmitgliedern angenommen wurde, muss jeder Gartenverein individuell die Satzung ins Vereinsregister beim Amtsgericht eintragen lassen.
Der Gartenverein „Am alten Flughafen“ wird dies exemplarisch in seiner Mitgliederversammlung im März 2022 durchführen. Sobald die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt ist, kann sicher gesagt werden, dass nicht mit eventuellen formalen Probleme zu rechnen ist.
Nachdem die Eintragung der verbandseinheitlichen Satzung beim Amtsgericht durch den ersten Gartenverein erfolgreich vollzogen wurde, wird sie dann ebenfalls von unserer Internetseite heruntergeladen werden können. Der Stadtverband wird dann den Druck als DIN A6-Heft in Auftrag geben. Wie bei der Gartenordnung erhält jeder Pächter ein Exemplar kostenfrei.
Satzung Stadtverband
Die von den Delegierten angenommene, neue Satzung des Stadtverbandes (incl. Protokoll der Versammlung und allen weiteren notwendigen Dokumenten) wurde vom Stadtverband bei ihrem Notar zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht. Sobald die Eintragung vollzogen ist, wird jedem Verein die Satzung im PDF-Format zur Verfügung gestellt.