Neuerungen bei den Gemeinschaftsstunden im Jahr 2020

Die Pflege unserer Gemeinschaftsbeete muss das ganze Jahr über gesichert sein. Aus diesem Grund müssen die Gemeinschaftsstunden, die von Februar bis Oktober angeboten werden, möglichst gleichmäßig verteilt werden.

Die Beteiligung an den Gemeinschaftsstunden in den letzten Jahren war im Frühjahr jedoch besonders gering, obwohl dann die meiste Arbeit anfiel. Im Jahr 2019 haben im Februar und März nur 4, 7, 6 und  5, von April bis Juni 13, 15, 12, 15 und 12, von Juli bis September 24, 21, 24 und 20 Gartenfreund*innen an den Samstagterminen teilgenommen. Im Spätherbst und Herbst, wenn kaum noch etwas blühte und kaum noch Gartenarbeiten in der Gartenanlage zu erledigen waren, fiel sehr vielen Gartenfreund*innen ein, dass sie ihre Gemeinschaftsstunden noch ableisten mussten, wenn sie sie nicht bezahlen wollten.

Damit im Frühjahr die Pflege der Gemeinschaftsbeete in den kommenden Jahren gewährleistet ist, hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass Gartenfreund*innen mindestens 8 (gerne auch mehr) der 20 Stunden vor dem 1. Juni leisten müssen. Gemeinschaftsstunden, die bis dahin nicht geleistet worden sind, müssen mit der nächsten Jahresrechnung bezahlt werden. Sie können also nicht durch Gemeinschaftsstunden, die danach geleistet werden, ausgeglichen werden. Ausnahmen können vom Vorstand z. B. aus gesundheitlichen Gründen bewilligt werden, wenn Gartenfreund*innen dies rechtzeitig mit dem Vorstand besprechen.

Im Folgenden listen wir daher die wichtigsten Regeln für Gemeinschaftsarbeiten auf:

  • Für jeden verpachteten Garten müssen 20 Stunden pro Kalenderjahr geleistet werden.
  • Die Arbeiten müssen von den Mitgliedern selber geleistet werden. Nur in Ausnahmefällen, wie langwierige Krankheit, können nahe Familienmitglieder (z. B. volljährige Kinder) Gemeinschaftsarbeiten übernehmen. Dazu müssen 2 Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen Mitglied im Gartenverein sein und sie müssen vor dem 1. April eine Haftpflichtversicherung über den Verein abgeschlossen haben.
  • Pächter*innen ab dem 80. Lebensjahr müssen keine Gemeinschaftsarbeit mehr verrichten.
  • Gemeinschaftsarbeiten werden von Februar bis Ende September/Anfang Oktober ungefähr alle 3 Wochen an einem Samstag zwischen 9 und 13 Uhr angeboten. Die zu erledigenden Arbeiten werden immer in der Vorwoche auf der Internetseite bekanntgegeben. Zum Treffpunkt am Geräteschuppen zwischen den Gärten 44 und 45 müssen Gartenfreund*nnen ihre Arbeitsgeräte wie Rosenschere, Astschere, Harke, Grabegabel, Spaten, Besen und Schubkarre mitbringen, da sie sonst nicht eingeteilt werden.
  • Anstelle von samstägigen Gemeinschaftsstunden können auch andere Arbeiten übernommen werden. Gartenfreund*innen, die zu den Samstag-Terminen regelmäßig verhindert sind, können Gemeinschaftsarbeit auch in der Form erbringen, indem sie z. B. eine bestimmte Aufgabe übernehmen (Pflege eines Gemeinschaftsbeetes über das Jahr, Abfall in der Gartenanlage aufsammeln, Laub im Herbst von den Wegen fegen, Rasen mähen u. a.).
  • Es werden auch regelmäßig auf unserer Internetseite Gemeinschaftsarbeiten angeboten, die nach Absprache mit der Gartenfachberaterin bei freier Zeiteinteilung erledigt werden können. Ein regelmäßiger Blick auf unsere Homepage lohnt sich.
  • Gartenfreund*innen haben keinen Anspruch darauf, dass mehrere Mitglieder aus einem Garten an einem Samstag-Termin teilnehmen können. Ausnahmen werden - meist im Frühjahr - gerne gemacht, wenn die Beteiligung nur gering ist und die geplanten Arbeiten sonst nicht erledigt werden können.
  • Wer Gemeinschaftsstunden nicht im vollen Umfang erbringt, dem werden für jede nicht geleistete Stunde 20 Euro mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt.

Die geleisteten Gemeinschaftsstunden werden auf so genannten Arbeitskarten notiert, sodass Gartenfreund*innen jederzeit eine Übersicht haben. Die Karten müssen zum Ende des Jahres (Ende November/Anfang Dezember) an einem Wochenende in der Vereinslaube (Garten 97) abgegeben werden. Dort können dann auch eventuelle Differenzen geklärt werden. Auf den Arbeitskarten sollte vorher der Stand der Wasseruhr notiert werden. Bei der Abgabe der Arbeitskarte wird die neue Karte fürs nächste Jahr ausgegeben.