Planschbecken sind in Schrebergärten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Während der Gartensaison sind Kinderplanschbecken mit einem Fassungsvermögen von maximal 3 Kubikmeter und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm ohne chemische Wasserzusätze gestattet; dies entspricht einem Innendurchmesser von 2,50 m. Diese Regelung wurde vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine mit dem Grünflächenamt der Stadt Dortmund abgestimmt, gilt aber vorbehaltlich eines positiven Entscheids über die neue Gartenordnung, über die voraussichtlich im Mai 2021 abgestimmt wird.
Große Swimmingpools oder Whirlpools sind nicht erlaubt. Umwälzpumpen, Filter, Chlor oder andere chemische Produkte sind ebenfalls nicht gestattet.
Ein so gefährliches Gift wie Chlor wollen wir nicht in unseren biologischen und naturnahen Gärten haben. Chlor schädigt nicht nur den Rasen und den Boden, sondern gefährdet auch das Grundwasser und tötet die Lebewesen im Boden.