Swimmingpools in Schrebergärten

Sicherlich habt ihr in den letzten Tagen in Zeitungen gelesen und im Radio/TV gehört, dass es einen großen Aufschrei wegen des Verbots von großen Swimmingpools in Dortmunder Gartenanlagen gibt. Hierzu möchte ich Stellung nehmen, auch wenn es in unserem Verein damit derzeit keine Probleme gibt:

Planschbecken bis 1,5 m Durchmesser und 0,5 m Höhe sowie ohne Zusatzeinrichtungen wie Heizungen sind selbstverständlich weiterhin erlaubt. Bei diesen Temperaturen solltet ihr das Wasser nicht lange stehen lassen, da es sehr schnell verkeimt und somit eine Gefahr für unsere Kinder darstellt. Gießt es am besten abends aus, indem ihr euren Rasen oder die Beete damit gießt.

Auf keinen Fall dürft ihr das Wasser chloren.

Größere Swimmingpools müssen aber gechlort werden, da das Wasser bei so einem großen Volumen bereits am 2. heißen Tag umkippen kann. Ein so gefährliches Gift wie Chlor wollen wir nicht in unseren biologischen und naturnahen Gärten haben. Chlor schädigt nicht nur den Rasen und den Boden, sondern gefährdet auch das Grundwasser und tötet die Lebewesen im Boden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass wir als Schrebergärtner bisher keine bzw. nur geringe Abwassergebühren bezahlen. Wenn in Schrebergärten riesige Pools mit 7 oder gar 16 Kubikmeter betrieben werden, führt das über kurz oder lang dazu, dass wir dieses Privileg verlieren und bald Abwassergebühren in voller Höhe bezahlen müssen. Das würde die Kosten für jede Gartenfreund*in um ca. 30 € pro Jahr erhöhen.

Da der Stadtverband für vorhandene große Pools eine Übergangslösung bis zum Herbst anbietet, bitte ich alle Gartenfreund*innen mit großen Pools, sich mit mir in Verbindung zu setzen.